Meldung vom 18.12.2007 

Autoersatzteile:ACE für mehr Verbraucherrecht

Der ACE Auto Club Europa hat sich dafür ausgesprochen, Priviliegien der Autohersteller bei der Verwendung von Fahrzeugersatzteilen abzubauen.

Entsprechende Forderungen des EU-Parlaments werde man ausdrücklich unterstützen, betonte der ACE in einer Erklärung am Dienstag in Stuttgart. Das Europäische Parlament will dem Club zufolge an diesem Mitwoch dem Ministerrat empfehlen, eine sogenannte Reparaturklausel in das Designrecht der Hersteller einzubauen. Dem dürfe sich auch die deutsche Bundesregierung nicht länger widersetzen. Das Interesse der Autokonzerne habe kein größeres Gewicht als die Belange der Verbraucher, hob der ACE hervor. Diese hätten ein Anrecht auf Autoreparaturen und Ersatzteile zu erschwinglichen und wettbewerbskontrollierten Preisen. Ohne europaweite Reparaturklausel könnte die Autoindustrie hingegen ihre Monopolstellung bei der Herstellung und dem Vertrieb von Autoersatzteilen ausnutzen.

Der ACE zitierte aus einer Untersuchung des europäischen Verbandes der Versicherunsgwirtschaft (CEA), wonach in Staaten ohne Reparaturklausel die Preise für Kfz-Ersatzteile um bis zu 10 Prozent höher liegen, als in den Ländern mit einem freien Markt. In Deutschland existiert nach ACE-Angaben auf diesem Gebiet lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung der Fahrzeugindustrie. Darin verzichteten die Hersteller darauf, ihre Musterrechte auf Ersatzteile in Anspruch zu nehmen. Aus Sicht des ACE ist diese Regelung aber ein Kuriosum, weil man Herstellern einerseits gesetzliche Rechte zubillige und andererseits von ihnen zugleich erwarte, dass sie diese nicht in Anspruch nähmen. Selbstverpflichtungen seien zudem erfahrungsgemäß brüchig. Wer zweifelsfreie Rechtssicherheit wirlich wolle, dürfe sich einer gesetzlichen Regelung nicht entgegenstellen, merkte der ACE an.