Meldung vom 20.07.2011 

Vorfahrt für Autourlauber

Lkw-Ferienfahrverbot entlastet Fernstraßen.

Auch in diesem Jahr gibt es in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit. Das zusätzliche Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern gilt in Deutschland an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen.

Auch Österreich erweitert sein Lkw-Fahrverbot, das grundsätzlich ganzjährig am Wochenende von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr und an Feiertagen gilt. Die Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und die Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) ist an allen Samstagen vom 2. Juli bis 27. August von 9 bis 15 Uhr für Lkws tabu, wenn das Fahrziel in Italien liegt.

Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August, jeweils von 8 bis 15 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen:
• Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
• Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
• Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
• Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
• Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
Unabhängig von dieser Sonderregelung gilt weiterhin zudem das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 23 Uhr sowie an den Freitagen 29. Juli sowie 5. und 12. August jeweils von 16 bis 24 Uhr. Details zu den Lkw- Ferienfahrverboten in Frankreich, Polen, Tschechien sowie weiteren Ländern können unter www.adac.de/reise_freizeit/stadt_region_land abgerufen werden.