Meldung vom 01.04.2015 

Gebühr für Chemietoiletten

Abgabe für Benutzung des „stillen Örtchens“ fließt in Strukturfonds

Nach Umweltplakette und PKW-Maut der nächste Schock für Camper: ab Juli ist eine Gebühr für die Benutzung der Toilette in Reisemobilen und Wohnwagen vorgesehen. Wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte, orientieren sich die Gebühren an denen der Autobahnraststätten, bei denen zurzeit 20 Ct + 50 Ct Verzehrgutschein für die Benutzung der Sanitäranlagen berechnet werden. Hieraus ergibt sich ein Nettoumsatz von rund 38 Ct/Benutzung, der nun auch für die Camping-Toiletten herangezogen werden soll. Statt in die Taschen der Raststätten-Betreibergesellschaft fließen diese Einnahmen allerdings in einen Strukturfonds für verkehrsgebundene Aufgaben wie die Errichtung von Grünbrücken und Schutzgebiete für Böschungshühner. Die Gebührenermittlung erfolgt analog des Fahrtenbuchs über ein Sitzungsbuch, das ebenfalls ab dem 01.07. obligatorisch für alle zugelassenen Reisemobile und Wohnwagen werden soll. Alternativ könnte ein fest zu installierendes System zur elektronischen Ermittlung eingeführt werden, unklar ist allerdings, wer die dann anfallenden Umrüstungskosten trägt.

Die Meisten haben es natürlich gemerkt, die Meldung mit der Gebühr für die Nutzung von Chemietoiletten war natürlich ein Aprilscherz. Wir wünschen Euch schöne Ostertage!