Meldung vom 03.06.2016 

Eine Frage des Gewichts

Für schwere Reisemobile gelten Tempolimits und Straßenmaut - Überladen ist strafbar

Reisemobile leiden oft unter Gewichtsproblemen. Die Funktionalität und Alltagstauglichkeit stehen oft der Zulademöglichkeit im Wege, die geltende Grenze von 3,5 Tonnen, die Camper in der Straßenverkehrsordnung und bei vielen anderen Regelungen in eine Zweiklassengesellschaft teilt, ist der Grund. Wer diese Gewichtsbarriere überschreitet, zahlt in vielen Ländern mit gebührenpflichtiger Autobahn oder Straßennutzung deutlich höhere Tarife. Er fällt außerdem unter das Tempolimit von 80 km/h und das Überholverbot für Lastwagen, wenn dieses durch das Verkehrszeichen 277 angezeigt wird. Dazu kommt, dass Autofahrer, die ihren Führerschein nach 1999 erworben haben, eine eigene Prüfung für das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse bestehen müssen. Die Fahrtüchtigkeit muss im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung alle fünf Jahre überprüft, die Fahrerlaubnis der Klasse CE neu beantragt werden.
 
Diese Hürden schrecken viele Camper, manche Hersteller von Reisemobilen bieten deshalb vermehrt Modelle mit geringerer Gesamtmasse an. Darunter aber leidet die Zuladung. Oft sind es eben mal 200 Kilogramm, die an Bord dürfen. Davon muss das Gewicht der Passagiere abgezogen werden. Dann bleiben kaum mehr als 50 Kilogramm realer Zulademöglichkeit übrig, zu wenig für das Mitnehmen von Frischwasser, Gasflaschen, Freizeitausrüstung und Vorräten. Überladen ist strafbar und wird mit Geldbußen und Punkten geahndet. Bereits bei einer Überschreitung der erlaubten Zuladung um fünf Prozent werden zehn Euro fällig, 30 sind es bei zehn Prozent und wer um mehr als 20 Prozent zu schwer ist, muss 95 Euro zahlen und bekommt obendrein einen Punkt.
 
Sinnvoll ist daher, das Reisemobil vor dem Antritt der Urlaubsfahrt auf eine Fahrzeug-Waage zu fahren. Man findet sie beim TÜV oder der DEKRA, bei städtischen Bau- oder Recyclinghöfen sowie landwirtschaftlichen Genossenschaften. Oft sind sie gebührenfrei, nur gelegentlich muss ein Wiegegeld von wenigen Euro gezahlt werden. Profis ermitteln das tatsächliche Gewicht ihres einsatzbereiten Reisemobils nur einmal, wiegen danach lediglich die Ausrüstung und Vorräte, die zusätzlich an Bord gehen. Hierfür reicht eine herkömmliche Personenwaage. Und Vorsicht auch bei so manch reizvollem Einkauf am Urlaubsort: Ein Karton mit sechs Flaschen Wein mit jeweils 0,75 Liter Inhalt bringt es immerhin auf rund acht Kilogramm Gewicht.
 
Als Camper ausgebaute Kastenwagen haben in der Regel keine Probleme mit einem zu hohem Eigengewicht oder der Gefahr des Überladens. Die Transporter und Campingbusse stecken die zusätzliche Last der Wohneinbauten lässig weg und bieten obendrein noch reichlich Spielraum für die Zuladung. Die Pkw-artigen Fahreigenschaften dieser Spezies garantieren außerdem komfortables Reisen auch auf langen Strecken. Zudem sorgen die mittlerweile in modernen Campern erhältlichen Assistenzsysteme sowie perfekte Konnektivität in Verbindung mit den üblichen, hohen Sicherheitsstandards dafür, dass die Urlaubsfahrt schon heiter und gelassen beginnt, aber noch entspannter endet.