Meldung vom 01.11.2006 

Hase überfahren, Wildsau umkurven

Bei Wildunfällen kann der Anspruch auf Ersatz des Schadens am Fahrzeug durch die Versicherung eingeschränkt werden.

Wie der ACE Auto Club Europa erklärte, gilt dies etwa dann, wenn ein Kraftfahrer sich entscheidet, einem Hasen, Igel oder Marder auszuweichen und dadurch einen Unfall verursacht. Autofahrer sollten aber den Grundsatz beherzigen: Bei Kleintieren nicht ausweichen. Grund: Bei den durch Ausweichmanöver ausgelösten Unfällen sind die Folgen häufig viel schlimmer als durch eine Kollision mit einem Tier. Anders verhält es sich laut ACE bei größeren Tieren wie etwa Wildschwein, Reh oder Hirsch. Doch auch hier kommt es nach Darstellung des Clubs auf den Einzellfall an. Wer nicht beweisen könne, dass er einem Tier ausgewichen ist, der habe bei der Versicherung schlechte Karten, warnte der ACE.

Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes teilte der Club weiter mit, dass im vergangenen Jahr (2005) die Polizei 2.291 Wildunfälle mit Personenschaden registriert habe. Dabei verunglückten 2.706 Menschen, 14 davon tödlich.

Der ACE rät: Bei einem Wildunfall sofort die Polizei verständigen. Wegen latenter Tollwutgefahr dürfen Wildtiere nur mit Handschuhen berührt werden. Schäden am Auto sollten vom Jagdpächter oder der Polizei schriftlich bestätigt werden. Sinnvoll ist es, von der Unfallstelle und dem beschädigten Fahrzeug Fotos zu machen. Tierspuren wie Fellteile und Blutspritzer am Auto sollten vor der Beweissicherung nicht beseitigt werden. Das getötete Tier darf keinesfalls mitgenommen werden. Denn das gilt als Wilderei. Die Versicherung hat Anspruch darauf, den Schaden sofort gemeldet zu bekommen, hebt der ACE hervor.