Meldung vom 30.04.2015 

Zum Start der Camping-Saison:

Informationsblatt mit wichtigsten Anforderungen zur Überprüfung von Flüssiggas-Anlagen

Zum Start der Camping-Saison hat der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) die wichtigsten Inhalte und Anforderungen zur Überprüfung von Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen in einem Informationsblatt zusammengefasst.

Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen – wie Wohnwagen oder Wohnmobile – müssen alle zwei Jahre von anerkannten Sachkundigen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Fällt die Prüfbescheinigung positiv aus, vergibt der Sachkundige zusätzlich eine Prüfplakette. Die sogenannte G 607-Prüfplakette ist Voraussetzung für die Durchführung einer Fahrzeug-Hauptuntersuchung. Ohne gültige Prüfdokumente dürfen viele Campingplätze nicht befahren werden.

Der Deutsche Verband Flüssiggas empfiehlt, bei der Auswahl der Sachkundigen auf die Anerkennung durch den DVFG zu achten. Der DVFG sichert seit vielen Jahren eine Ausbildung auf aktuellem Stand der Technik. Sachkundige erhalten die Anerkennung des DVFG nur, wenn sie an einem sogenannten G 607-Sachkundigen-Grundlehrgang teilgenommen bzw. regelmäßig Nachschulungen besucht haben.

Das Informationsblatt mit den wichtigsten Anforderungen zur Überprüfung von Flüssiggas-Anlagen steht als Download unter http://dvfg.de/infothek/downloads/ zur Verfügung.

Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck verflüssigt. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und nahezu schadstofffrei und wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, als Prozesswärme in der Industrie und im Freizeitbereich eingesetzt.