Meldung vom 04.11.2006 

Kompromiss zur Kfz-Steuer für Reisemobile

Nach längerem Stillstand in der Frage der Kfz-Steuer für Reisemobile zeichnet sich ein möglicher Kompromiss ab. Erstmals seit April 2006 befasste sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Kraftfahrzeugsteuergesetz der Bundesländer vom 21. Dezember 2005.

Bewegung in der Steuerfrage für Reisemobile

Nach längerem Stillstand in der Frage der Kfz-Steuer für Reisemobile zeichnet sich ein möglicher Kompromiss ab. Erstmals seit April 2006 befasste sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Kraftfahrzeugsteuergesetz der Bundesländer vom 21. Dezember 2005. Das Ergebnis definiert eine neue steuerrechtliche Kategorie „Wohnmobil“ deren Steuersatz durchgehend den Emissionsausstoß berücksichtigt. Dieser Weg hatte sich bereits in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates angedeutet. Der Gesetzentwurf soll nun in weiteren Sitzungen des Finanzausschusses des Bundestages beraten werden.


„Natürlich sind Steuererhöhungen grundsätzlich nicht erfreulich. Die Steuerbelastung der Reisemobilbesitzer wird jedoch wohl geringer ausfallen, als das noch im Entwurf des Bundesrates aus 2005 der Fall war. Und es sollte auch nicht vergessen werden, dass von einigen Ländern im März 2005 noch wesentlich höhere Belastungen gefordert wurden, die nur unter massiven Protesten aller Betroffenen abgewendet werden konnten,“ bewertet Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. „Der neue Entwurf des Finanzausschusses des Bundestages ist ein möglicher Kompromiss. Wichtig ist für uns, dass der Emissionsbezug der Steuersätze vorhanden ist und das für den Großteil der Reisemobile, die bestimmte Schadstoffklassen einhalten, eine Obergrenze für die Besteuerung definiert wurde. Damit werden zwei der zentralen Forderungen des CIVD aus dem Januar 2006 erfüllt.“ Problematisch sieht die Caravaningindustrie jedoch das rückwirkende Inkrafttreten der Regelung zum 01. Januar 2006. „Hier erscheint eine Geltung ab 1. Januar 2007 angesichts der inzwischen fast zweijährigen Unsicherheit bei der Besteuerung von Reisemobilen aus Verbrauchersicht angemessen,“ so Sternberg weiter.

Der neue Entwurf sieht vor, Reisemobile als eigene Fahrzeugklasse zu behandeln und erstmals auch klar zu definieren. Demnach werden „Wohnmobile“ als „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung...“ beschrieben. Die Bodenfläche muss „den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche“ einnehmen und eine „Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle“ aufweisen.

Der Steuersatz bei Wohnmobilen soll sich in Zukunft nach den Schadstoffemissionen und dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht richten „je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon“. Demnach zahlen

a) Reisemobile, die der Schadstoffklasse S4 entsprechen von dem Gesamtgewicht
bis zu 2000 kg 16 Euro je angefangene 200 kg
über 2000 kg 10 Euro je angefangene 200 kg
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 Euro

b) Reisemobile, die den Schadstoffklassen S3, S2 oder S1 entsprechen von dem
....Gesamtgewicht
bis zu 2000 kg 24 Euro je angefangene 200 kg
über 2000 kg 10 Euro je angefangene 200 kg
insgesamt jedoch nicht mehr als 1000 Euro

c) Reisemobile, die die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen von
....dem Gesamtgewicht
bis zu 2000 kg 40 Euro je angefangene 200 kg
über 2000 kg bis zu 5000 kg 10 Euro je angefangene 200 kg
über 5000 kg bis zu 12000 kg 15 Euro je angefangene 200 kg
über 12000 kg 25 Euro je angefangene 200 kg
insgesamt Regelung c gilt ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S1

Daraus ergeben sich für ein durchschnittliches Reisemobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in der Schadstoffklasse S4 240 Euro jährliche Kfz-Steuer. Für ein ebenso schweres Reisemobile mit der Schadstoffklasse S3, S2 oder S1 fallen 320 Euro Kfz-Steuer an und für eine ebensolches Fahrzeuge ohne Schadstoffklasseneinstufung sind 480 Euro zu zahlen. Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Januar 2006 in Kraft treten.