Meldung vom 08.02.2006 

Eigener Steuersatz für Reisemobile angeregt

CIVD (Caravaning Industrie Verband) und Bundesregierung kritisieren den Vorschlag des Bundesrates zur Besteuerung von Reisemobilen.

In Ihrer Stellungnahme zum Vorschlag des Bundesrates zur künftigen Besteuerung von Reisemobilen hat die Bundesregierung einige Kritikpunkte vermerkt. So hat die Bundesregierung zum Beispiel sachliche Bedenken dabei, Reisemobile gemäß der PKW-Schadstoffklassen einzustufen. Ebenso sieht sie das Ausmaß der steuerlichen Auswirkungen auf schwere Fahrzeuge kritisch. Als möglichen Kompromiss regt die Bundesregierung einen eigenen Steuersatz für Reisemobile an, der zwischen dem PKW Satz und dem LKW Satz liegen soll.

Bereits Anfang Dezember 2005 hatte der CIVD den Entwurf des Finanzausschusses des Bundesrates in den Punkten Zuordnung der Schadstoffklassen und mangelnder Bestandschutz für ältere und schwere Fahrzeuge kritisiert. Der von der Bundesregierung angeregte eigene Steuersatz für Reisemobile wäre aus Sicht des CIVD ein gangbarer Weg. Ein in diese Richtung gehendes Modell hatte der Verband bereits im August 2005 ins Gespräch gebracht, jedoch ist der Finanzausschuss des Bundesrates diesem Modell nur zum Teil gefolgt.

„Es ist aus unserer Sicht erfreulich, dass die Bundesregierung in diesen beiden Punkten ebenfalls Nachbesserungsbedarf erkennt. Jetzt kommt es darauf an, wie die Ausschüsse des Bundestages sich zu dem Steuervorschlag des Bundesrates und zu der Stellungnahme der Bundesregierung positionieren,“ erläutert Hans-Karls Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. „Ein eigener Steuersatz für Reisemobile, der auch die Besonderheiten der verwendeten Nutzfahrzeugchassis stärker berücksichtigen würde, ohne die umweltrelevanten Anforderungen zu vernachlässigen, könnte in der Tat einen geeigneten Weg in die zukünftige Besteuerung darstellen.“

Auf seiner Jahrespressekonferenz in Stuttgart am 16. Januar 2006 hatte der CIVD bereits in drei Punkten Nachbesserungen am Steuervorschlag des Bundesrates gefordert. Dr. Holger Siebert Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit des CIVD sagt in seiner Rede: „Der Vorschlag des Bundesrates vom Dezember 2005 birgt aus unserer Sicht jedoch nach wie vor unzumutbare Härten für Besitzer älterer Fahrzeuge. Beim Bestandschutz besteht aus Sicht der Caravaningindustrie dringender Nachbesserungsbedarf zu einer maßvolleren Steuererhöhung. Ebenso ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass eine Umschlüsselung der Schadstoffklassen verhindert wird. Ein Kunde, der vor wenigen Jahren ein Fahrzeug mit der besten Schadstoffklasse Euro III gekauft hat, darf nicht plötzlich in eine schlechtere Klasse rutschen, weil sein Fahrzeug nicht mehr als LKW sondern als PKW versteuert wird. Hier muss der Vertrauensschutz gewahrt bleiben.Schließlich sehen wir noch einen Punkt bei dem Nachbesserungsbedarf herrscht. Und zwar bei älteren Fahrzeugen mit großem Hubraum, deren Steuerbelastung selbst in der ersten Stufe weit über 1.000 Euro liegen würde und ab dem Jahr 2011 sogar die 2.000 Euro Hürde überspringen würde. Sicher sind diese Fahrzeuge nicht so zahlreich, dennoch muss aus unserer Sicht einer Obergrenze festgelegt werden, über die kein Steuerbetrag hinausgeht.“