Meldung vom 29.08.2007 

Gemeinsamer Standpunkt

Caravaningverbände einigen sich auf gemeinsame Position zu Fahrverboten in Umweltzonen

Die derzeit viel diskutierte Einführung von Umweltzonen in denen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge ausgesprochen werden können, treffen die Caravaning- und Campingbranche ungewöhnlich hart. Gut 220.000 Reisemobile, mehr als die Hälfte des Bestandes, sind unmittelbar durch die Einrichtung von Umweltzonen betroffen. Grund genug für die Verbände Deutscher Tourismusverband (DTV), Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC), Caravaning Industrie Verband (CIVD), Deutscher Caravaning Handels-Verband (DCHV), Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) und Deutscher Camping-Club (DCC) sich auf ein gemeinsames Vorgehen zum Thema Umweltzonen zu verständigen. Die Caravaning- und Campingbranche fordern uneingeschränkte Mobilität von und zum Reiseziel und Wohnort sowie Ausnahmen für Reisemobile, für die nachweislich keine Nachrüstmöglichkeiten bestehen.

„Das generelle Fahrverbot in Umweltzonen für ca. 50 Prozent des Reisemobilbestandes und die damit einhergehende Vermögensvernichtung wird die gesamte mittelständische Caravaningbranche nachhaltig schädigen,“ heißt es indem gemeinsamen Papier. Ferner werden erhebliche Verluste bei der Camping- und Reisemobilwirtschaft sowie im Einzelhandel, in der Gastronomie als auch bei den Kulturbetrieben entstehen, wenn Fahrverbote den regionalen aber auch den städtischen Reisemobiltourismus einschränken. Dies würde auch den Tourismus in Deutschland insgesamt belasten. Die Nutzbarkeit gerade auch von älteren Reisemobilen, dürfe daher nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.