"Solange nicht unsachgemäß am Fahrzeug manipuliert wurde, hat es bislang noch keinen Unfall gegeben." bilanziert AvD-Technikchef Stefan Schlesinger. Das sieht auch der Gesetzgeber so: Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Fahrzeugen, die mit Gas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig. Erdgas und Autogas sind genauso sicher, wie Benzin und Diesel. Gerät ein Fahrzeug mit Gasantrieb bei einem Unfall oder durch einen technischen Defekt in Brand, so sind die Tanks gut gesichert. Ein Flüssiggastank besitzt eine Wandstärke von rund drei Millimetern, Erdgastanks sind doppelt so dick. Das sich bei Hitze ausdehnende Gas wird ab einem definierten Überdruck über spezielle Ablassventile kontrolliert abgebrannt. Dieser Vorgang ist sogar sicherer als bei einem brennenden Benzintank, der rund fünf Minuten schneller in Brand gerät.
Eine Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) in München hat Autogas und Erdgas eingehend untersucht. Dabei wurden Transport, Speicherung und Verteilung der Kraftstoffe ebenso berücksichtigt wie die Höhe der Emissionen und deren Auswirkungen auf das Klima. Eine zentrale Rolle spielte auch die Wirtschaftlichkeit von Gasantrieben unter Berücksichtigung der Investitionskosten, der Wartungs- und der Betankungskosten für das Fahrzeug. Dabei spielen beide Gas-Varianten ihre Vorteile gegenüber den konventionellen Kraftstoffen überzeugend aus. Die Untersuchungsergebnisse unterstreichen, dass beide Gaskraftstoffe deutlich zur Minderung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen beitragen können. Wirtschaftliche Vorteile sehen die Wissenschaftler auch gegenüber anderen Kraftstoff-Alternativen: "LPG und CNG sind wesentlich kostengünstiger als Biodiesel, Biomethanol, Biogase oder Wasserstoff bereitzustellen."