Bereits seit Ende 2004 gelten spezielle Fristen für die Hauptuntersuchung von Wohnmobilen. Bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist drei Jahre nach Erstzulassung die erste Hauptuntersuchung fällig. Danach müssen Wohnmobile alle zwei Jahre zur HU.
Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren – also auch nach der Erstzulassung - alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung antreten. Ab dem siebten Jahr der Zulassung muss das Fahrzeug jedes Jahr zur Prüfung. Die jährliche Vorführung gilt auch für alle Wohnmobile über 7,5 Tonnen. Diese Fristen gelten auch für die Abgasuntersuchung (AU).
Die HU muss in dem Monat durchgeführt werden, der auf dem Fahrzeugschein und auf der Plakette am hinteren Kennzeichen steht. Wird dieser Termin jedoch überschritten, wird die darauf folgende Untersuchung wieder auf den ursprünglichen Monat festgesetzt. Die "Laufzeit" der neuen Plakette wird um den Zeitraum verkürzt, den die HU verspätet durchgeführt wurde.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen gilt: Wenn der Termin für die HU außerhalb des Betriebszeitraums liegt, muss die Untersuchung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nach der Stilllegung erledigt werden.
Besonderes Augenmerk der Prüfer gilt nach den Erfahrungen des AvD der Gasanlage eines Wohnmobils. Hier gilt die Faustregel: Ist die Heizung älter als zehn Jahre, sollte vor der Hauptuntersuchung ein Fachbetrieb die Anlage prüfen.
Hauptuntersuchung:
Wohnmobile bis 3,5 t - Nach 36 Monaten bei Neufahrzeugen, dann alle 24 Monate
Wohnmobile 3,5 bis 7,5 t - Alle zwei Jahre in den ersten sechs Jahren, dann jährlich
Wohnmobile über 7,5 t - jährlich
Abgasuntersuchung:
Benziner ohne geregelten Katalysator - Alle 12 Monate
Benziner mit geregeltem Katalysator - Nach 36 Monaten bei Neufahrzeugen, dann alle 24 Monate
Diesel bis 3,5 t - Nach 36 Monaten bei Neufahrzeugen, dann alle 24 Monate
Diesel über 3,5 t - Alle 12 Monate