Bereits zweimal war die 3. Führerscheinrichtlinie im EU-Verkehrsministerrat ohne Ergebnis vertagt worden. Im dritten Anlauf ließen die Verkehrsminister der europäischen Mitgliedsstaaten die neue Richtlinie passieren. Unter anderem machten sie damit den Weg frei für eine Erweiterung des B-Führerscheins auf PKW-Caravan-Kombinationen bis 4,25 Tonnen sofern der Führerscheinerwerber an einem praktischen Fahrertraining zum Kombinationsfahren teilnimmt. Diese neue Regelung ist von maßgeblicher Bedeutung für die Zukunft der Caravaningbranche in Europa. Die Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten. Zur Umsetzung der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von weiteren vier Jahren erhalten.
„Nach dem großen Erfolg der CIVD-Aktivitäten zugunsten von Tempo 100-Regelungen für PKW-Caravan-Kombinationen sowie für Reisemobile über 3,5 Tonnen ist es dem CIVD gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband European Caravan Federation ECF nun gelungen, diese maßgebliche Änderung des Europäischen Führerscheinrechts im Hinblick auf Caravankombinationen zu erreichen,“ erläutert Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. „Dies bedeutet in der Praxis, dass auch Führerscheinneulinge mit dem B-Führerschein nach Absolvierung eines praktischen Fahrertrainings berechtigt sein werden, Kombinationen mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen zu steuern. Damit wird es auch möglich sein, einen Caravan, zum Beispiel mit den immer beliebter werdenden Mini-Vans oder den zunehmend verbreiteten SUVs zu ziehen.“
Die am 27. März 2006 vom EU-Verkehrsministerrat verabschiedete 3. Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Kombinationen aus PKW und Caravan bis 4,25 Tonnen mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen, wenn:
· Die Anhängemassen des Zugfahrzeugs eingehalten werden
· Ein praktisches Fahrertraining oder ein Test oder beides zum Kombinationsfahren durchgeführt wird.
Die für PKW-Anhänger-Kombinationen vorgesehene Regelung umfasst neben Wohnanhängern auch alle anderen Anhängerarten wie etwa Pferde- oder Bootsanhänger. Die Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten und für alle seit 1999 erworbenen B-Führerscheine anwendbar sein. Zur Umsetzung der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von weiteren vier Jahren erhalten.
Die derzeit noch geltende Führerscheinrichtlinie begrenzt den B-Führerschein bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Dadurch wurden viele Fahrzeuge, die sich zum Ziehen eines Anhängers besonders gut eignen, wie etwa Geländewagen, in der Anhängelast künstlich beschränkt. Auf Reisemobile wird sich die neue Führerscheinrichtlinie nicht auswirken. Hier bleibt die 3,5 Tonnen Grenze des B-Führerscheins entgegen der ersten Lesung im Europäischen Parlament vom Februar 2005 erhalten.