Ein Anhänger benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen und muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Außerdem müssen Wohn- und Gepäckanhänger haftpflichtversichert und versteuert werden. Für Sportanhänger werden keine Steuern fällig und auch eine Versicherung muss nicht abgeschlossen werden. Schäden an Sportanhängern übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, jedoch nur dann, wenn der Trailer angekuppelt ist. Es lohnt sich deshalb eine Anhängerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn der Anhänger nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Auch über die zulässige Höhe, Breite und Länge des Gespanns sollte vor der Fahrt Klarheit herrschen. Die Höchstbreite in Deutschland beträgt 2,55 Meter. In einigen europäischen Ländern, wie Lettland oder Tschechien, dürfen Anhänger allerdings nur 2,50 Meter breit sein. Ein Gespann, bestehend aus Pkw und Anhänger, darf nach deutschen Bestimmungen die Länge von 18 Meter nicht überschreiten. Mit dieser Länge ist man auch im europäischen Ausland auf der sicheren Seite. Nur in Serbien sind lediglich 15 Meter erlaubt. Außerorts und auf Autobahnen sollten Gespannfahrer im Ausland auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen achten. In Deutschland gilt Tempo 80, für bestimmte Fahrzeuge mit Ausnahmeverordnung 100 km/h.Außerdem ist es für eine sichere und unfallfreie Fahrt unbedingt notwendig, das Verhalten der Gespanne in Kurven, beim Rangieren und in gefährlichen Situationen zu kennen. Denn mit einem Anhänger verlängert sich beispielsweise der Bremsweg. Neulingen unter den Gespannfahrern empfiehlt der ADAC deshalb ein Fahrsicherheitstraining. Dort werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt, sowie wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben.