Die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ ist am 27. Januar 2009 vom Kabinett beschlossen worden. Heute bestätigte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, in einem Schreiben an den CIVD, dass nun auch mit der Bearbeitung der Anträge auf Umweltprämie für alte Reisemobile begonnen wird.
In der am 27. Januar verabschiedeten Richtlinie heißt es wörtlich: "Ein Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird." Zur Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gehören auch Reisemobile, für die somit die Umweltprämie laut dieser Formulierung auch gilt. Ebenso wird der Kauf eines neuen Reisemobils bei der Verschrottung eines alten PKW anerkannt. Das bedeutet der Kunde kann zum Beispiel seinen alten Zweitwagen verschrotten und erhält die 2.500 Euro Prämie von der BAFA auch beim Kauf eines neuen Reisemobils. Der BAFA stehen zur Förderung des Fahrzeugabsatzes 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sobald dieses Geld aufgebraucht ist, gibt es keine Umweltprämie mehr. Ebenso ist die Prämie bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt und zwar unabhängig davon, ob noch Geld übrig ist oder nicht. Für die Kunden gilt es also rasch zu handeln. Die offiziellen und ausschließlich gültigen Antragsformulare können unter www.bafa.de heruntergeladen werden.