Mit einer aufmerksamkeitsstarken Kampagne spricht der Caravanhersteller ganz gezielt Familien an und will Caravaning für diese wieder attraktiver machen.
Mittels eines Onlineformulars im Internet (www.buerstner-kindergeld.de) stellen interessierte Familien Ihren Antrag zum „Bürstner – Kindergeld“, denn dieser ist Voraussetzung um die spätere Zuteilung bearbeiten zu können. In diesem Antrag werden neben den Adressdaten auch die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren erfragt, denn für jedes Kind gibt es das „Bürstner-Kindergeld“ in Höhe von 750,- Euro, d.h. bei einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren ist das die stolze Summe von 2.250,- Euro. Diese Summe stellt dann auch die maximale Höhe der Bezuschussung dar.
Der Antrag bzw. die Bestätigung der Registrierung gibt jedoch noch keine 100-ige Garantie, dass das „Kindergeld“ auch zugeteilt wird, entscheidend ist ob beim Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlußes noch Budget frei ist. Diese Information wird dann beim jeweiligen Abschluss aktuell durch den Bürstner-Händler abgefragt.
Mit diesem „Kindergeld“ kann der Neuwagenkäufer seinen Caravan mit Zubehör aufrüsten (bestehende Paketangebote sind von dieser Regelung ausgenommen), eine direkte Verrechnung oder Auszahlung erfolgt nicht. So kommen die Familien zu einer Gratis-Wunschausstattung, die dann im wahrsten Sinne des Wortes keine Wünsche mehr offen lässt.
Ob es die zusätzliche Liegefläche im Etagenbett für das dritte Kind (€ 425,-) ist, ein Fahrradträger fürs Heck (€ 295,-), die sehr pflegeleichte, unempfindliche und deshalb kinderfreundliche Polstervariante Novalife (€ 295,-) oder ein Backofen (€ 575,-), all das fällt unter die Regelung „Bürstner-Kindergeld“.
Alle notwendigen Schritte werden im Internet ausführlich beschrieben (www.buerstner-kindergeld.de). Bei offenen Fragen steht auch gerne der regionale Bürstner-Händler zur Verfügung.
Die Aktion läuft maximal bis zum 31.03.2010 bzw. bis der Budgettopf von € 500.000,- erschöpft ist. Die Vergabe des Kindergeldes erfolgt nach Eingang der Bestellung. Eine verbindliche Zusage bzgl. des „Bürstner-Kindergeldes“ kann nur von Bürstner gegeben werden.