„Wir befürchten, dass der Radverkehr im Bundesverkehrsministerium unter die Räder kommt“, kommentiert Doris Neuschäfer vom VCD-Bundesvorstand die Entwicklungen der vergangenen Monate. „Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen will, dürfen nicht Rechtsunsicherheit, Bürokratismus und Personalabbau den klimafreundlichen Radverkehr behindern.“ Während sich vor der Umorganisation im Verkehrsministerium sieben Personen um die Förderung des Radverkehrs kümmerten, seien es jetzt nur noch drei. „Mit weniger als der Hälfte der bisherigen Manpower sollen nun die gleichen Aufgaben bewältigt werden. Eine solche Personalpolitik versetzt der Radverkehrsförderung einen schweren Schlag“, so Neuschäfer.
Kritik übt der VCD auch an Äußerungen des Verkehrsministers, wonach die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom September 2009 aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Mit seinem sicherlich gut gemeinten Versuch, den Kommunen den kurzfristigen Abbau alter Verkehrsschilder zu ersparen, habe Ramsauer Unsicherheit und Verwirrung bei den Landesbehörden, den Kommunen und Verkehrsteilnehmern ausgelöst.
„Entscheidend und wichtig zu wissen ist, dass die neue, zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur StVO weiterhin gültig und anzuwenden ist“, betont Neuschäfer. Die Behörden haben also Maßnahmen für den Radverkehr auf Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift anzuordnen, soweit sie sich im Rahmen der alten StVO bewegen. Dies sei bei fast allen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Fall, ausgenommen die Möglichkeit der Beschilderung von linken Radwegen mit dem Zusatzschild »Radfahrer frei«. „Darüber sind wir sehr erleichtert“, so Neuschäfer weiter, „denn die wesentlichen Neuerungen, zum Beispiel die Gleichrangigkeit von Radfahrstreifen und gebautem Radweg, sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt.“
Der VCD bezweifelt zudem, ob die StVO-Novelle tatsächlich nichtig sei. „Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden festzustellen“, erklärt Neuschäfer. „Letztlich legt er nur seine Rechtsauffassung dar. Man kann in diesem Fall aber auch zum Ergebnis kommen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.“ Der VCD fordert die zuständigen Behörden daher auf, ihren Auslegungsspielraum bei dieser Frage zu nutzen.“