Vor kurzem hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden im Jahr 2009 veröffentlicht. Freizeitfahrzeuge sind demnach vergleichsweise sicher: Auf 100.000 zugelassene Motorcaravans zählte die BASt 244 Unfälle mit Personenschaden (Pkw: 900 Unfälle, Krafträder: 1.336 Unfälle). Pkw-Caravan-Kombinationen waren nur in 36 Unfälle verwickelt.
Deswegen hat die Bundesregierung nach einer zwölfjährigen Testphase Tempo 100 für Pkw-Caravan-Gespanne auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraße erlaubt. „Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Aufhebung der Befristung sprechen“, sagt das Bundesverkehrsministerium zur Entscheidung. „Die Unfallhäufigkeit seit Einführung der 9. Ausnahme-Verordnung im Jahr 1998 hat abgenommen.“ Auch für Reisemobile zwischen 3,5 t und 7,5 t hat der CIVD die Tempo-100-Regelung erreicht.
„Der CIVD engagiert sich seit Jahren für die Sicherheit von Reisemobilen und Caravans“, sagt Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des CIVD. „Freizeitfahrzeuge werden nach höchsten europäischen Vorschriften und Ansprüchen konstruiert und gebaut. Der Gesetzgeber hat das erkannt und folgt unseren Forderungen nach entsprechenden Verkehrsregelungen.“
Für die sichere Fahrt in die Freizeit empfiehlt der CIVD allen Reisemobilisten und Caravanern:
- die Reifen der Freizeitfahrzeuge nicht länger als sechs Jahre zu fahren.
- den Luftdruck der Reifen regelmäßig zu überprüfen.
- während der Fahrt die Sicherheitsgurte anzulegen.
- schwere Gegenstände unten im Fahrzeug und in der Fahrzeugmitte zu verstauen.
- Gegenstände im Fahrzeug gegen Verrutschen zu sichern.
- die maximale Zuladung des Fahrzeugs nicht zu überschreiten.