Dies ändert sich ab Januar 2013. Von diesem Zeitpunkt an, werden die neuen B-96 Führerscheine angeboten. Sie ermöglichen es, so der Deutsche Camping-Club e.V., ihren Inhabern, Kombinationen aus Caravan und Zugfahrzeug bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen zu fahren. Das bedeutet dann auch für Camper, die heute um die 30 Jahre alt sind, dass sie künftig ihre rollende Traumwohnung aus rund 90% aller auf dem Markt angebotenen Möglichkeiten auswählen und auch mit attraktiven, familientauglichen Zugfahrzeugen kombinieren können. Der reguläre BE-Führerschein ist ab Januar 2013 nur noch für schwere Tandemachser notwendig, die ungefähr 10% des Bestands auf dem Markt ausmachen.
Der B96-Führerschein kann von jedem Interessenten ohne eine praktische oder theoretische Prüfung erworben werden, weiß der DCC. Voraussetzung ist eine, mindestens 7-stündige Fahrschulung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Bei den praktischen Übungen werden unter anderem Gefahrenbremsung, Ausweichen von Hindernissen und das Rangieren und Einparken geübt. Den Abschluss bildet eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers. „Wir begrüßen diese Entwicklung sehr, die der Herstellerverband CIVD maßgeblich beeinflusst hat“, freut sich DCC-Präsident Karl Zahlmann. „Dank dieses Engagements ist sichergestellt, dass Urlaub mit dem Caravan für alle Altersgruppen interessant bleibt und jeder Interessent einen vergleichbaren Zugang zu den umfassenden Möglichkeiten auf dem Freizeitfahrzeugmarkt hat“, fasst Karl Zahlmann die Situation zusammen.
Die Schulung wird ab 2013 bei Automobilclubs und Fahrschulen angeboten und erfordert keine abschließende praktische oder theoretische Prüfung. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung seiner Teilnahme und damit den Führerschein. Der B96-Führerschein ist nicht notwendig für alle diejenigen, die den „alten“ Führerschein Klasse 3 besitzen. Sie können auch weiterhin generell jede mögliche Pkw-Caravan-Kombination fahren.