Am 10. Juni 2015 lud der BVCD e.V. zu einem gemeinsamen Treffen mit europäischen Herstellern aus der Mobilheimbranche und der Campingwirtschaft in die Geschäftsstelle des BVCD nach Berlin ein. Ziel des ersten Treffens war der Austausch über die rechtlichen Situationen zum Aufstellen von Mobilheimen in einzelnen EU-Ländern.
Gekommen waren IRM aus Frankreich, Arcabo aus den Niederlanden, die Mobilheimunion aus Deutschland sowie der Dänische Campingverband. Jede Institution legte die aktuelle Situation sowie die rechtlichen Bestimmungen in Bezug für das Aufstellen von Mobilheimen in den jeweiligen Ländern dar. Dabei kristallisierte sich heraus, dass die Bestimmungen und Regelungen der Bauverordnungen in Deutschland ein wesentliches Kernproblem darstellen. In anderen EU-Ländern sind Mobilheime im Gesetz eindeutig definiert und wie diese auf
Campingplätzen installiert werden.
„In den meisten Bundesländern in Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen zu restriktiv, als das die Aufstellung von Mobilheimen auf Campingplätzen in dem Umfang erfolgen könnte, wie es der Markt und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit von deutschen Campingplätzen erfordert“, so Dr. Gunter Riechey, Präsident des BVCD e.V. Generell ist festzuhalten, dass Mobilheime in Deutschland auf Campingplätzen nur möglich sind, wenn
- der Campingplatz oder Teile von ihm als „Wochenendplatz“ ausgewiesen sind, wobei hier die vorbezeichneten Nutzungsprobleme relevant werden können.
- für den Campingplatz eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) besteht, in der Baufelder für die Nutzung Ferienhaus, Wochenendhaus oder o.ä. ausgewiesen sind.
- eine objektbezogene Baugenehmigung besteht.
Aufgrund von exponierten Außenlagen ist vielen Campingplätzen aus praktischen Gründen aber der Weg einer Bauleitplanung verwehrt, wenn nicht Bestandschutz aufgegeben werden soll. Deshalb ist auf der Mehrheit der Campingplätze in Deutschland zurzeit ein Aufstellen von Mobilheimen nicht ohne weiteres möglich. Einige Bundesländer haben deshalb die Möglichkeit des Aufstellens von Mobilheimen durch Regelungen in der jeweiligen Landes-Camping (-und Wochenendplatz) Verordnung ermöglicht, wie z.B. Schleswig-Holstein. Der BVCD e.V. sieht hier die Erforderlichkeit für eine bundesweite Vereinheitlichung von Regelungen und vereinfachte Legalisierung des Aufstellens von Mobilheimen auf Campingplätzen.
Dr. Gunter Riechey, Präsident des BVCD e.V., dazu: „Als Dachverband setzen wir uns für unsere Campingplätze ein, die Mobilheime auf ihren Campingplätzen aufstellen möchten. Hierbei werden wir von Unternehmern aus der Mobilheimbranche unterstützt. Das Treffen mit internationalen Mobilheimherstellern aus Frankreich und den Niederlanden sowie dem Dänischen Campingverband wurde unsererseits organisiert um Erfahrungen auszutauschen mit dem Ziel die rechtlichen Hindernisse in Deutschland zu beseitigen.“
Auf Basis der aktuell schwierigen Situation in Deutschland wurden gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet. Ein wesentliches Fazit des Treffens ist die Erstellung einer Planungshilfe zum Aufstellen von Mobilheimen auf Campingplätzen. „Die Planungshilfe ist hierbei ein erster wesentlicher Schritt, um zunächst einmal eine klare Definition zu formulieren, die Bedeutung von Mobilheimen für die Campingbranche darzulegen und Handlungsempfehlungen für Campingplatzbetreiber in bezugnehmend auf den Umgang mit der derzeitigen Rechtslage in Deutschland zu formulieren.“, so Dr. Gunter Riechey.