Der ACE selbst rät allen Autofahrern, in der Zeit von Oktober bis Ostern auf sichere Winterreifen zu wechseln. Alleine größere Profilrillen, Stollen und Zwischenräume sind für die per M&S-Markierung den Verbrauchern gegenüber nahe gelegte Wintertauglichkeit von Reifen nicht ausschlaggebend, gibt der ACE aber zu bedenken. Lamellenprofile und eine kälteimmune weichere Gummimischung sorgten dagegen auf Schnee gewöhnlich für eine vergleichsweise bessere Fahrbahnhaftung.
Winterreifenmuffeln droht Strafe - auch Arbeitgeber tragen Verantwortung
Die im vergangenen Mai in Kraft gesetzte neue StVO-Vorschrift wird laut ACE streng rechtlich gesehen schon am ersten Glätte-Tag greifen. Das bedeute: Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne "geeignete Bereifung" unterwegs ist und dies etwa anlässlich einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, muss 20 Euro Strafe zahlen. Kommt es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen, muss der Verursacher sogar 40 Euro Strafe zahlen und kassiert zudem einen Punkt im Flensburger Zentralregister. Verantwortung für eine geeignete Bereifung tragen nach Darstellung des ACE Fahrer und Fahrzeughalter gleichermaßen. So müssten beispielsweise Arbeitgeber im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung ihre Dienstwagenflotte mit Winterreifen entsprechend ausstatten. Wer ein Auto mietet, kann vom Vertrag des Autovermieters zurücktreten, wenn das Fahrzeug bei Schnee und Frost nicht wintertauglich bereift ist.
§ 2 Abs. 3a StVO im Wortlaut
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". Aus dieser Bestimmung kann keine gesetzliche Winterreifenpflicht abgeleitet werden, es handelt sich vielmehr um eine etwas konkreter gefasste Verhaltensregel, betont der ACE. Der Club verweist auf die Rechtsprechung, wonach es schon früher, also vor der Pflicht, für die jeweils geeignete Bereifung zu sorgen, als "grobe Fahrlässigkeit" angesehen werden konnte, mit Sommerreifen schneeglatte Straßen zu befahren.
Harter Streit um weiches Gummi
Der ACE illustrierte anhand aktueller Stellungnahmen, dass sich die Branche der Reifenhersteller und Händler in punkto Winterreifenkennzeichnung völlig uneins ist. Aus Sicht des Clubs erscheint es daher nicht verwunderlich, wenn Konsumenten derzeit verunsichert reagieren. Für Dr. Burkhard Wies, Chef der Pkw-Reifenentwicklung bei Continental, ist die so genannte M&S-Definition für Winterreifen "ebenso überholt wie nutzlos", zitierte AutoBild am 13. Oktober 06 den Experten (Heft Nr. 41). Ganz anders dagegen sieht das der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk in seiner Presseerklärung vom vergangenen Montag (16. Oktober 06). Dort heisst es: "Ausschlag gebend für die Anerkennung als Winterreifen ist hierzulande die M&S-Kennzeichnung!". Ein ACE-Sprecher sagte dazu: "Im Interesse der Verbraucher und deren Sicherheit wäre es gut, wenn sich die gesamte Reifenbranche und der Gesetzgeber rasch auf allgemeingültige Winterreifenstandards verständigen würden."
Bildquelle: ACE-Presse / Meliha