Teilkaskoversicherung zahlt „Brand- und Explosionsschäden“
„Wenn der Täter nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück auf keinen Fall. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so muss er für die Schäden aufkommen“, sagt Sven Janssen, Pressesprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Ist der Täter unbekannt, dann sollte der Schaden in jedem Fall vor dem Gang zur Versicherung bei der Polizei angezeigt werden.
Aber auch der Halter hat Pflichten: Er sollte nicht dort parken, wo erwartungsgemäß viel mit Böllern hantiert wird. Am besten ist natürlich die eigene Garage oder ein Unterstand, wer die nicht hat, sollte sich seinen Parkplatz eher abseits der Straße oder im Hof suchen. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Auge behalten.
Cabriofahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Bei ihnen zahlt die Teilkaskoversicherung zwar auch die Schäden, die durch eine Explosion hervorgerufen werden, eine Beschädigung des Cabriodachesdaches durch glimmende Raketenreste deckt sie hingegen nicht ab. „Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung“, erklären die AvD-Rechtsexperten.
Es ist zwar unwahrscheinlich, dass eine abgebrannte Rakete, die zufällig unter einem parkenden Auto landet, bleibende Schäden hinterlässt, doch mit Lack und Glasschäden durch Querschläger muss man immer rechnen. Auch verantwortungslose Jugendliche und Erwachsene, die ihre Chinaböller in Auspuffen oder auf Autoreifen zünden, sorgen für bleibende Schäden am Fahrzeug, etwa am Katalysator oder durch Brände. Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von oder unter Autos gezündet werden dürfen - Benzindämpfe könnten explodieren!
PKW möglichst in die Garage stellen
Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der AvD den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. „Laternenparker sollten versuchen, ihr Fahrzeug möglichst in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft meiden“, so Janssen. So sei der Wagen weitest möglich auch gegen alkoholisierte Vandalen geschützt. Entkommen diese unerkannt, werden die Schäden nur von der eigenen Vollkaskoversicherung bezahlt. Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes ist bei Inanspruchnahme obligatorisch.
Gegen mögliche Schäden kann man bedingt vorsorgen: Die Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern sollten entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein Cabriolet gehört in die Garage oder zumindest unter ein stabiles Paletot. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit - Feuerwerkskörper gleiten leichter ab und Schmauchspuren können gegebenenfalls mit Lackreiniger entfernt werden, raten die AvD-Experten.