Meldung vom 23.02.2007
Alkoholkonsumverbot für Fahranfänger
"Das war ein längst überfälliger Schritt, denn alle bisherigen Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr haben bei Fahranfängern zu keinem spürbaren Erfolg geführt", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner am Mittwoch in Stuttgart. Im Kern gehe es jetzt nicht mehr um die verbotene Überschreitung einer bestimmten Promillegrenze, sondern um ein absolutes Verbot, alkoholische Getränke beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu sich zu nehmen.
Unter der Wirkung solcher Getränke dürfen Führerscheinnovizen die Fahrt laut Gesetz auch nicht antreten. Diese Vorschrift gilt unabhängig vom Alter der Fahranfänger und für die gesamte Dauer der zweijährigen Probezeit nach Erweb des Führerscheins. Kommt nicht gleichzeitig noch ein Verstoß gegen die allgemeine 0, 5 - Promille-Grenze hinzu, wird bei Missachtung des Alkoholkonsumverbots grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro verhängt sowie zwei Punkten in Flensburg eingetragen. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der Minister offenbar verzichten. Die vorgesehene Ahndung bewege sich im "untersten sanktionsrechtlichen Bereich", zitierte der ACE aus der Begründung des Gesetzentwurfs.
Auch wenn in dem Gesetzestext keine Promille-Grenze genannt wird, geht die Begründung davon aus, dass "nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand" Alkohol wirksam wird ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut beziehungsweise 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft. Die Vorschrift ist nach Einschätzung von ACE-Verkehrsrechtsexperten absichtlich so formuliert, dass auch ohne Blutprobe oder Atemalkoholanalyse, etwa durch Aussagen von Polizeibeamten oder Zeugen, der Beweis einer verkehrswidrigen Alkoholisierung geführt werden kann. Von der Einführung einer absoluten "Null-Promille-Grenze" will der Gesetzgeber nach Darstellung des ACE vor allem aus messtechnischen und medizinischen Gründen absehen.
ACE-Sprecher Hillgärtner sagte: "Auch wenn das Gesetz jetzt bei manchem Kritik auslöst, weil der Geltungsbereich der Vorschrift auf eine bestimmte Gruppe begrenzt und auch zeitlich beschränkt ist, wird hier doch das richtige Signal gesetzt und deutlich gemacht, dass für Führerscheinneulinge "Fahren und Trinken" prinzipiell unvereinbar ist". Es könne als widersprüchlich und verwirrend empfunden werden, dass für Kraftfahrer unterschiedliche Promille-Werte gelten, obwohl die Folgen von Alkoholmissbrauch überall gleich gefährlich sind. Daher müsse eine begleitende Verkehrserziehung und Aufklärung sicherstellen, dass die Beendigung der Probezeit nicht als falsche Legitimation und Einladung verstanden wird, sich danach unter Einfluss von Alkohol hinters Steuer zu setzen.
Das Bundesverkehrsministerium argumentiert laut ACE, die Beschränkung des Alkoholverbots auf die Probezeit reiche aus, da zu erwarten sei, dass nach Ablauf der Probezeit die Wahrnehmungsstrategien und die Automatismen der Fahrzeugbeherrschung besser eingeübt seien. Das Anfängerrisiko und das alkoholbedingte Unfallrisiko treffe somit nicht mehr aufeinander.
Der ACE geht davon aus, dass die weiteren Beratungen über das Gesetz zügig verlaufen und nach der Befassung im Bundesrat das Alkoholverbot bereits im August in Kraft gesetzt werden kann. Ein Grund für die seit geraumer Zeit diskutierte Gesetzesmaßnahme ist, dass "Alkohol am Steuer" nach wie vor zu einer der Hauptunfallursachen gehört.