Meldung vom 14.04.2020 

Caravaning-Fachhändler

UPDATE: Fahrzeugverkauf und Shop öffnen wieder, Werkstätten geöffnet

UPDATE 15.04.20: Die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer haben heute entschieden, den Kfz-Handel bundesweit wiederzueröffnen, nachdem dieser wegen der Corona-Pandemie vorübergehend geschlossen worden war. Der Deutsche Caravaning Handels-Verband (DCHV) und der Caravaning Industrie Verband (CIVD) begrüßen diese Entscheidung außerordentlich. Die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes sichert der Caravaningbranche überlebenswichtige Liquidität. 


Traditionell hätte die Caravaning-Saison 2020 bereits begonnen. Aber in diesem Jahr ist alles anders. Caravaning-Fachhändler sind ebenso von den Corona-Verordnungen betroffen wie andere nicht-systemrelevante Handelsbetriebe. Lediglich die den Betrieben angegliederten Werkstätten dürfen noch arbeiten. Die Corona-Krise drückt daher auch auf die Stimmung im Caravaning-Fachhandel. Die Ungewissheit darüber, wie lange dieser Zustand andauern wird, lässt die Erwartungen der Handelsunternehmen an das laufende Jahr sinken. Aber es gibt auch Hoffnung für die Zeit nach dem Lock-Down.

„Durch die derzeitige Schließung des Verkaufs können die erwarteten hohen Umsatzziele für dieses Jahr wohl nicht erreicht werden. Sollte sich die Situation im Laufe des zweiten Quartals wieder beruhigen, sehen wir im Fahrzeugverkauf für das Gesamtjahr 2020 aber durchaus noch Chancen“, erwartet Oliver Waidelich, Geschäftsführer des Deutschen Caravaning Handels-Verbands DCHV. „Die Werkstätten sind von den Pandemie-Beschränkungen nicht unmittelbar betroffen und die Auftragsbücher waren schon vor der Corona-Krise gut gefüllt, so dass die Erwartungen in diesem Bereich am wenigsten unter der Krise leiden“, so Waidelich weiter. Verloren sei der Saisonstart 2020 hingegen für das Vermietgeschäft mit Reisemobilen. Gleichzeitig zum sich abzeichnenden Lock-Down schwappte eine Stornierungswelle über die Betriebe. Das werde sich in der Bilanz der Caravaning-Handelsbetriebe zum Jahresende schmerzhaft bemerkbar machen.

Not macht erfinderisch

Derzeit ist der Fahrzeug- oder Zubehörverkauf nicht gestattet. Diese Bereiche der Handelsbetriebe sind geschlossen. Bei bereits gekauften und zur Auslieferung bereiten Reisemobilen und Caravans sieht die Lage von Region zu Region unterschiedlich aus. Mancherorts können Freizeitfahrzeuge noch über professionelle Zulassungsdienste zugelassen werden. Wenn möglich, werden sie den Kunden dann auch ausgeliefert. Um dies kontaktlos zu gestalten, können nach telefonischer Verabredung Fahrzeugpapiere und Schlüssel in den Briefkasten geworfen und das Freizeitfahrzeug bis vor die Haustür geliefert werden. Die aus den bezahlten Rechnungen der Auslieferungen entstehende Liquidität hilft den Fachhändlern in der Krise enorm weiter. Die Kunden haben ihr neues Traummobil wenigstens schon vor der Tür stehen und können von der zurückgewonnen Reisefreiheit nach dem Lock-Down träumen. Andernorts jedoch wird die Anmeldung von Freizeitfahrzeugen als nicht systemrelevant grundsätzlich abgelehnt.

Auch der Werkstattbetrieb hat sich verändert. Soweit möglich, haben die Werkstätten ihr Servicepersonal in Teams eingeteilt, von denen immer nur eines in der Werkstatt tätig ist. Dies reduziert die Kontakte unter den Beschäftigten, und für den Fall, dass in einem der Teams eine Infektion auftreten sollte, sorgt es dafür, dass das andere Team den Werkstattbetrieb aufrechterhalten kann. In Regionen, in denen eine Ausgangsbeschränkung gilt – wie in Bayern – ist für die Kunden die Möglichkeit des Werkstattbesuchs zusätzlich eingeschränkt. Hier bieten einige Werkstätten einen Hol- und Bringservice an.