Meldung vom 06.03.2024 

Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen

Caravaning-Industrie begrüßt Erste Lesung des EU-Parlaments - Entscheidung fällt wohl im Juni

Das Europäische Parlament hat in seiner Ersten Lesung zur Reform der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen für Reisemobile zugestimmt. Damit hat nach dem Rat im Dezember 2023 auch die zweite EU-Institution grünes Licht für die von der Caravaningbranche geforderte Führerscheinanpassung gegeben.

Das Europäische Parlament hat im Rahmen der geplanten Novellierung der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen unter anderem für Reisemobile zugestimmt. Die deutsche Caravaning-Industrie begrüßt diese Entscheidung. Eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen auch in Zukunft zugänglich zu machen.

Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt.

Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.

Die europäische Caravaning-Industrie setzt sich über ihren Dachverband "European Caravan Federation" (ECF) seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf 4,25 Tonnen für alle Reisemobile ein. Einfache, verbraucherfreundliche Regelungen sind notwendig, um den Menschen einen klima- und familienfreundlichen sowie sicheren Urlaub zu ermöglichen. Eine technologieoffene Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen wird auch der regionalen Entwicklung dienen und einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Nachhaltigkeitsziele leisten.