"Sie leisten keinen spürbaren Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu verbessern", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner am Montag in Stuttgart. Er erinnerte daran, dass zuletzt auch mehrere Bundesländer, der Deutsche Anwaltverein sowie der Deutsche Verkehrsgerichtstag Bedenken gegen eine "durchgängige Erhöhung der Bußgeldsätze" erhoben hatten. Vielmehr sollten bei leichten Verkehrsverstößen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden. Nach Ansicht des ACE kann auf eine strengere Bestrafung etwa aus Anlass einer fehlenden Fahrradklingel oder einer Schlussleuchte am Fahrrad verzichtet werden (ursprünglich geplant: 15 statt bisher 10 Euro). Auch eine Überschreitung der Frist für die Gebrauchsfähigkeit von Erste-Hilfe-Material sollte kein höheres Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Vom ACE abgelehnt werden auch neu erwogene Forderungen nach einer Verdoppelung der Strafe von 10 auf 20 Euro, beispielsweise wenn ein Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) beim Einparken nich
t betätigt wird. Derartige Ordnungswidrigkeiten blieben schon in der heutigen Polizeipraxis nahezu ungeahndet. Heftige Kritik übte der ACE an den Finanzministern der Länder, die eine von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), wiederholt versprochene Zweckbindung der Bußgeldeinnahmen zugunsten von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit strikt abgelehnt hätten.
EU-Verkehrsrecht harmonisieren
Dringenden Harmonsierungsbedarf sieht der ACE auf dem Gebiet des Verkehrsrechts in Europa. In einigen Ländern sei Telefonieren am Steuer mit Ohrhörer erlaubt, in anderen nur mit fest eingebauter Freisprecheinrichtung. In Irland sei sogar das verboten. Ähnlich verwirrend: die Regelungen bei Tagfahrlicht, Kindersicherung im Auto und Warnwestenpflicht. Wer vom grenzenlosen Europa profitieren wolle, müsse sich nahezu in jedem Land auf andere Vorschriften einstellen. Eine Pflicht für Fahrlicht am Tage sei bereits in 21 europäischen Ländern eingeführt, eine Reihe von Ländern belasse es aber bei einer Empfehlung oder kümmere sich überhaupt nicht um dieses Thema, was ein nicht ungefährliches Nebeneinander von beleuchteten und unbeleuchteten Fahrzeugen zur Folge habe, bemägelte der ACE.