Die zunächst von 2005 bis Ende 2009 befristete Ausnahmebestimmung für schwere Wohnmobile wurde jetzt zur Regel. Die Bestimmung ist an keine besonderen Voraussetzungen geknüpft. Der Gesetzgeber hat sich laut ADAC durch eine Auswertung des Unfallgeschehens zu dieser Maßnahme entschlossen. Die Ergebnisse der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) zeigten, dass es durch die neue Temporegelung für schwere Wohnmobile nicht zu mehr Unfällen gekommen ist.
Allerdings unterliegen die schweren Wohnmobile weiterhin dem Lkw-Überholverbot. Der ADAC sieht darin einen gravierenden Nachteil, den der Gesetzgeber baldmöglichst beseitigen sollte. Es macht keinen Sinn, wenn die Fahrzeuge zwar Tempo 100 fahren dürfen, dann aber an Steigungen mit Lkw-Überholverbot in einer mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden Brummikolonne festhängen.
Nach geltendem Recht sind nur Reisebusse vom Lkw-Überholverbot ausgenommen. Eine Gleichbehandlung der Wohnmobile bis 7,5 t mit den Bussen wäre nach Ansicht des ADAC auch in dieser Frage sachgerecht. Deshalb fordert der Club weitergehende Änderungen der Straßenverkehrsordnung.