Einen schweren Caravan zu ziehen, wird ab 2013 für Inhaber eines B-Führerscheins einfacher. Dann dürfen sie Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 4,25 t fahren, wenn sie zuvor eine eintägige Fahrschulung absolviert haben; eine Prüfung wird nicht verlangt. Die Erweiterung des B-Führerscheins hatte der Caravaning Industrie Verband, CIVD, seit Jahren gefordert, kurz vor Weihnachten hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz schließlich verabschiedet. Kombinationen über 3,5 t durften bisher nur mit dem wesentlich teureren und aufwändigeren B+E-Führerschein gefahren werden.
Der CIVD schätzt, dass mit dem neuen B96-Führerschein neunzig Prozent aller Pkw-Caravan-Kombinationen in Deutschland bewegt werden dürfen. Außerdem entfällt mit der neuen Regelung das vorgeschriebene Gewichtsverhältnis von Zugfahrzeug und Caravan: Bisher darf das zulässige Gesamtgewicht eines Caravans nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Grundlage für die Entscheidung der Regierung ist die sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Mit der Entscheidung wird insbesondere die exzellente Straßenverkehrssicherheit von Pkw-Caravan-Kombinationen berücksichtigt.
„Nach jahrelangem Ringen hat der Gesetzgeber endlich eingelenkt“, sagt Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des CIVD. „Der erweiterte B-Führerschein wird eine enorme Erleichterung für viele Caravaner. Einen ähnlichen Führerschein streben wir auch für Reisemobile an“, so Sternberg.