Meldung vom 17.03.2020
Einschränkungen auf Campingplätzen
Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu notwendigen, nicht touristischen Zwecken
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 vereinbart, Regelungen zu erlassen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere auch die Campingplätze in Deutschland, die, soweit die Erlasse der Landesregierungen vorliegen, geschlossen werden oder bereits geschlossen sind. Da die Handhabung regional variieren kann, informieren Sie sich bitte in den kommenden Wochen vor Reiseantritt, ob der jeweilige Campingplatz geöffnet ist und welche Einschränkungen zu erwarten sind. Bitte verhalten Sie sich solidarisch und beachten Sie die Vorgaben, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.