Unverhältnismäßig und ungerechtfertigt - in Teilen von Deutschland gilt aktuell ein Verbot von Dauercamping. Mit Unterstützung vom Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) und dem Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BVCD-BW) klagen 14 Campingplatzbetreiber aus Baden-Württemberg im Normkontrollverfahren gegen das corona-bedingte Verbot von Dauercamping. Gefordert wird eine Öffnung für Dauercamper in Baden-Württemberg unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
Das Verbot von Dauercamping ist keine verhältnismäßige Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Generell bestehen laut Robert-Koch-Institut keinerlei Anzeichen dafür, dass das Infektionsumfeld "Campingplatz" eine übergeordnete Rolle im Vergleich zu anderen Bereichen spielt. Speziell das Dauercampinggeschäft kann zudem nicht mit einem touristischen Aufenthalt gleichgesetzt werden. Kurzaufenthalte und eine Vielzahl von wechselnden Gästen innerhalb weniger Tage sind beim Dauercamping nicht vorhanden - im Gegenteil: Die Parzellen sind in der Regel schon seit mehreren Jahren angemietet. Hinzu kommen neu etablierte Maßnahmen, wie die Umsetzung einer wöchentlichen Teststrategie bei Mitarbeitern, der Beherbergung von Gästen mit nur negativem Testergebnis sowie der Einbindung von Nachverfolgungs-Apps.
Während Dauercamping zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in der Pandemiezeit vollumfänglich gestattet ist, schränken die meisten Bundesländer das Dauercampinggeschäft lediglich durch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein. In Baden-Württemberg sind Übernachtungen laut dem Staatsministerium Baden-Württemberg hingegen nur für Dauercamper mit Erstwohnsitz gestattet. Die aktuellen Regelungen in Baden-Württemberg stellen neben einer Ungleichbehandlung zudem für Betreiber einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar, der unmöglich zu rechtfertigen ist.
Der BVCD teilt die Auffassung der Antragssteller und unterstützt die Forderung zur Öffnung ausdrücklich: "Seit Beginn der Pandemie setzen wir uns für die Öffnung des Dauercamping in allen Bundesländern ein. Das Regelungschaos der Länder ruft bei der Bevölkerung neben der generellen Lock-Down-Ermüdung weitere Negativ-Gefühle von Unzufriedenheit und Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung hervor - und das aufgrund einer in diesem Fall unverhältnismäßigen Maßnahme", so Christian Günther, Geschäftsführer des BVCD.