Die Kraftfahrer in Deutschland sind fleißige Punktesammler. Zu Beginn des Jahres 2021 waren in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rund 10,9 Millionen Kraftfahrer gespeichert. Das „Fahreignungsregister“ registriert Verkehrsauffälligkeiten, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet und mit 1 bis 3 Punkten bewertet wurden. Zu viele Delikte sollten sich Kraftfahrer aber nicht leisten, denn seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 reichen schon acht Punkte für den Entzug der Fahrerlaubnis.
Damit es die Fahrer nicht kalt erwischt, macht sie ihre Straßenverkehrsbehörde bereits bei vier bzw. fünf Punkten auf die Möglichkeit aufmerksam, ihren Punktestand aktiv zu senken. So können Kraftfahrer, die bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen, einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen. „Das kann schon für einen Fahrer mit zwei Punkten interessant sein, etwa wenn er im Rahmen des Führerscheins mit 17 als Begleitperson für Tochter, Sohn oder Enkel fungieren möchte“, erklärt Dr. Thomas Wagner, Leiter der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bei DEKRA.
Um in den Genuss des Punkterabatts zu kommen, muss der Fahrer ein Fahreignungsseminar besuchen, wie es zum Beispiel von den DEKRA Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten wird. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil, der bei einem dafür qualifizierten und amtlich anerkannten Fahrlehrer absolviert werden muss. Hier geht es um Kenntnisse zum Risikoverhalten, um Gefahrenerkennung und die Entwicklung von Verhaltensvarianten. In Teil zwei, der bei einem DEKRA Verkehrspsychologen absolviert werden kann, stehen die Analyse von Verhaltensweisen und die Entwicklung von Lösungsstrategien auf der Agenda.
„Wir wollen erreichen, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel ihres Verhaltens im Straßenverkehr erkennen und lernen sie abzubauen“, erläutert Wagner das Ziel der Fahreignungsseminare. Jedes Jahr machen rund 4.000 Fahrer von dieser Möglichkeit Gebrauch. Auch Fahrer mit 6 bis 7 Punkten können das Angebot auf freiwilliger Basis nutzen, allerdings wird bei diesem Punktestand kein Punkteabzug mehr gewährt. Unabhängig davon werden Punkte im Fahreignungsregister je nach Schwere des Deliktes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gestrichen.